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STAND: 05.10.2026 / 15:23 UHR

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Winterdienst: Das Bremer Winterteam

Auf dem Bremer Marktplatz fährt ein Räumungsfahrzeug des Winterdients durch einen Schneehaufen und macht die Straße wieder frei. | © Die Bremer Stadtreinigung

So sorgen wir gemeinsam für sichere Straßen

Wenn Schnee und Glätte kommen, ist unser Winterdienst schnell im Einsatz. Unsere Einsatzleiter*innen beobachten täglich die Wettervorhersagen und kontrollieren auch nachts die Straßen. So können wir jederzeit reagieren, wenn sich die Wetterlage ändert.

Was passiert bei Glätte?

Sobald es glatt wird, rücken wir mit den großen Streufahrzeugen aus und kümmern uns um die Hauptverkehrsstraßen, die Straßenabschnitte mit Buslinienverkehr und ausgewählte Plätze.

Die priorisierten Straßen sind innerhalb von drei bis vier Stunden mit Feuchtsalz gestreut. Dabei handelt es sich um normales Salz, das kurz vor dem Ausbringen mit einer Salzlauge angefeuchtet wird. Der Vorteil: Das Salz kann gezielt und genau dosiert verteilt werden.

Auch Handkolonnen und kleinere Streufahrzeuge sind unterwegs. Sie kümmern sich zum Beispiel um Ampelanlagen, Überwege, Brücken und ausgewählte Haltestellen im Innenstadtbereich.

Und die Radwege?

Nachdem die wichtigsten Straßen und Stellen versorgt sind, kümmert sich unser Winterdienst mit nächster Priorität um die Radwege – sofern es das Wetter und der laufende Betrieb zulassen.

Je nach Wetterlage setzen wir außerdem Taumittel ein, um die Verkehrssicherheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Je nachdem, welche Technik zur Verfügung steht, verwenden wir dafür normales Salz, Feuchtsalz oder eine Salzlauge.

Was ist mit den Nebenstraßen?

Die Fahrbahnen der Nebenstraßen werden im Winterdienst grundsätzlich nicht gestreut oder geräumt.

Winterdienstkalender

Hier sind wir unterwegs! Im Winterdienstkalender können Sie für alle Straßen in Bremen prüfen, ob wir vor Ort räumen und streuen. 

© Die Bremer Stadtreinigung

Das sind Ihre Aufgaben als Teil des Bremer Winterteams

Gemeinsam wuppen wir den Winter! Wenn es in Bremen Schnee oder Eis gibt, sind Sie dafür zuständig, die Gehwege rund um Ihr Grundstück einschließlich der Treppen freizuhalten. Wenn Sie nicht selbst vor Ort wohnen, können Sie diese Pflicht auch auf die Mieter*innen oder eine Firma übertragen.

Alle Details dazu stehen im Bremischen Landesstraßengesetz § 41

Wann müssen Sie räumen?

  • Montag bis Samstag: von 7:00 bis 20:30 Uhr
  • Sonn- und Feiertage: von 9:00 bis 20:00 Uhr

Wer ist zuständig, wenn ich mir unsicher bin?

Bei Fragen hilft Ihnen das Ordnungsamt Bremen gerne weiter. Im Zweifel legt es auch den Umfang der Reinigungspflicht fest.

Kontakt: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

So geht’s richtig – Das 1 × 1 für Schnee und Eis

Wichtigster Leitsatz: Erst räumen, dann streuen.

Zum Streuen können Sand, Splitt und andere Mittel, die „abstumpfen”, genutzt werden. Zum Beispiel Granulat, Kies oder Sägespäne.

Das bitte vermeiden.

  • Direkt auf Schnee oder Eis helfen die Streumittel gar nicht oder nur teilweise.
  • Bitte den Schnee nur am Rand des Gehwegs anhäufen und nicht auf den Radweg oder auf die Straße schieben.
  • Salz darf nicht verwendet werden, auch zum Schutz der Bäume.

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen

Wer ist für den Winterdienst in Bremen zuständig?

Das Bremer Winterteam. DBS und Bremen, also wir und ihr. Den Winterdienst wuppen wir zusammen.

Wenn es in Bremen Schnee oder Eis gibt, steht unser Winterdienst jederzeit bereit und kümmert sich priorisiert um Bremens Hauptverkehrsstraßen, Buslinien, ausgewählte Plätze und Radwege. Und ihr kümmert euch um die Gehwege und Treppen rund um euer Grundstück. Alle Pflichten im Detail stehen hier:

Bremisches Landesstraßengesetz § 41

Wer entscheidet, wo mit Priorität geräumt/gestreut wird?

Wir führen den Winterdienst auf Grundlage des Bremischen Landesstraßengesetzes (§ 39 Abs. 3) durch. Vorrang haben Straßen der 1. Dringlichkeit, die im Winterstreudienstkatalog festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem Fahrbahnstrecken, die sowohl gefährlich sind als auch ein hohes Verkehrsaufkommen haben.

Nebenstraßen werden grundsätzlich nicht geräumt oder gestreut. Eine Ausnahme gilt, wenn Polizei, Feuerwehr oder Verkehrsunternehmen auf bestimmte Straßen hinweisen und dort einen Winterdienst erforderlich wird.

Gibt es ausreichend Personal für einen starken Wintereinbruch?

Ja, gibt es. Insgesamt sind fast 245 Mitarbeitende am Winterdienst beteiligt. Viele davon direkt von DBS, andere über unsere Beteiligungsgesellschaften oder andere Firmen. Sie sind über 6 Monate für alle Bremer*innen in Rufbereitschaft und in den meisten Fällen schon unterwegs, wenn in Bremen noch alle schlafen. An dieser Stelle: Danke für euren Einsatz!

Darf ich als Anlieger*in Salz streuen?

Grundsätzlich: nein. Zu viel Salz schadet begrünten Flächen und dem Wurzelwerk. Als Streumittel darf Salz nur bei extremen Wetterlagen in sehr geringen Mengen genutzt werden. Sand, Splitt und andere Mittel, die „abstumpfen”, wie Granulat, Kies oder Sägespäne, sind erlaubt.

Wann gelten meine Gehwege und Treppen als geräumt?

Das Bremische Landesstraßengesetz gibt das in § 41 im Detail vor, weil es darauf ankommt, was an das Grundstück angrenzt. Es kann eine Fläche von bis zu 5 Metern sein, die von Schnee und Eis befreit werden müssen.

Bremisches Landesstraßengesetz § 41

Muss ich bei Unfällen auf meinem Grundstück haften?

Ja, wenn der Unfall durch zu wenig Schneeräumen/Streuen des Gehweges oder der Treppen passiert. Wenn der Unfall durch fahrlässiges Verhalten der betreffenden Person passiert, dann müssen Anlieger*innen dafür nicht haften.

Ich wohne nicht auf dem Grundstück, wer muss dann räumen/streuen?

Auch wenn Sie nicht vor Ort wohnen, sind Sie als Eigentümer*in des Grundstücks verantwortlich. Allerdings können Sie diese Pflichten an Mieter*innen übertragen, sofern das im Mietvertrag ausdrücklich steht. Ein Vermerk über die Hausordnung ist nicht ausreichend, es muss ausdrücklicher Bestandteil des Mietvertrages sein.

Natürlich können Sie auch eine Firma beauftragen, diese Pflichten für Ihre Grundstücke zu übernehmen.

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