Wichtige Information!

Stand: 21.11. / 14:20 Uhr

Die Grün-Station Aumund bleibt heute am 21.11.2024 geschlossen. Grund: Personalmangel

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Alle Recycling-Stationen sind am Dienstag, den 26.11.2024 geschlossen. Grund: Mitarbeitendenschulung

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Eine Abfallgebühr – zahlreiche Leistungen

Jedes Jahr fallen in Bremen ca. 240.000 Tonnen Abfälle an. Die von uns gesammelten Abfälle verarbeiten wir zum einen in Recyclinganlagen zu Rohstoffen. Zum anderen setzen wir sie zur Strom- und Fernwärmeerzeugung ein, indem wir sie thermisch im Müllheizkraftwerk behandeln. Diese Prozesse werden vollständig durch die Abfallgebühren abgedeckt. 

Durch Recycling die Umwelt zu entlasten und zu schützen, ist unser Ziel. Dabei sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Denn durch saubere Abfalltrennung tragen Sie dazu bei, dass wir bei DBS Haushaltsabfälle zu Wertstoffen weiterverarbeiten können. So machen wir Bremen gemeinsam lebenswert.

So setzt sich die Abfallgebühr zusammen

Die Abfallgebühr enthält viele Leistungen, beispielsweise sind die Bio- und Papiertonne ohne Zusatzkosten enthalten. Die Abfallgebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr und berechnet sich für jeden Haushalt individuell.

Was steckt in der Grundgebühr und der Leistungsgebühr? 

Darstellung der Aufgaben, die durch die Grundgebühr gedeckt werden. | © Die Bremer Stadtreinigung

Die Grundgebühr

Die Grundgebühr wird für jede private Wohneinheit in Bremen berechnet. Dazu zählen auch leerstehende Einheiten, die keine Restmülltonne vor Ort haben. Über die Grundgebühr werden alle Bremer*innen und Gewerbebetriebe an einem Teil der anfallenden Vorhalte- bzw. Fixkosten beteiligt. Diese Fixkosten sind unabhängig von der Abfallmenge und dienen der Aufrechterhaltung des abfallwirtschaftlichen Betriebs. Dazu gehören unser Personal, unser Fuhrpark, die Containerplätze, der Betrieb der Recycling-Stationen, die Kundenbetreuung und Entgelte an Dritte.

Darstellung der Aufgaben, die durch die Leistungsgebühr gedeckt werden. | © Die Bremer Stadtreinigung

Die Leistungsgebühr

In die Leistungsgebühr fließen die verbleibenden Fixkosten und alle variablen Kosten der Abfallwirtschaft ein. Sie wird über die Restmülltonne erhoben und richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Zur Leistungsgebühr zählen zum Beispiel Kosten für die Bereitstellung und Leerung der Abfalltonnen, die Sperrmüllabholung, die Abfallentsorgung sowie die Weiterverarbeitung der Wertstoffe.

Wodurch entstehen zusätzliche Gebühren?

Je nach Größe ist bei der Restmülltonne eine feste Anzahl an Regelleerungen über die Abfallgebühr finanziert. Die Anzahl der Regelleerungen beläuft sich pro Jahr auf 9 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 18 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten. Leeren wir Ihre Restmülltonne über die festgesetzte Anzahl hinaus, müssen Sie eine Zusatzgebühr für jede weitere Abholung zahlen. Wer also mehr Abfall produziert und über die Restmülltonne entsorgen lässt, zahlt auch mehr.

Gebührentabelle
Gebührentabelle ab 2024 (PDF 113KB)

Sie möchten Ihre Abfallgebühr ermitteln? Laden Sie dafür unsere Gebührentabelle herunter!

Abfallgebührenbescheid

Als Grundstückseigentümer*in erhalten Sie Abfallgebühren- oder Änderungsbescheide von uns. In Ihrem Abfallgebührenbescheid finden Sie Ihre Kunden-, Kontrakt- und Codenummer. Was die unterschiedlichen Nummern bedeuten und wofür Sie sie brauchen, erklären wir hier:

Die Kundennummer

Jeder Gebührenbescheid enthält eine Kundennummer, die sich auf das jeweilige Grundstück bezieht. Diese finden Sie fettgedruckt direkt oberhalb des Begriffs „Abfallgebühren-/Änderungsbescheid“. Bitte geben Sie bei allen Anfragen, Mitteilungen und Zahlungen Ihre Kundennummer an. Die Kundennummer ist der Schlüssel zu den Daten des Grundstückes.

Die Kontraktnummer

Die Kontraktnummern sind den jeweiligen Wohneinheiten oder Mieter*innen/Nutzenden des Grundstückes zugeordnet.

Je aktueller wir von den Grundstückseigentümer*innen Änderungen erhalten, desto übersichtlicher und einfacher können wir den Abfallgebührenbescheid darstellen. Dies erleichtert die Abrechnung mit den Mieter*innen. Nach Änderungen erhalten die Eigentümer*innen einen aktualisierten Änderungsbescheid.

Die Codenummer

Jede Restmülltonne hat eine Codenummer, die dem Grundstück und dem jeweiligen Haushalt zugeordnet ist. Die Codenummer der Restmülltonne finden Sie im Abfallgebühren-/Änderungsbescheid sowie auf einem Aufkleber auf der Rück- oder Seitenwand der Restmülltonne.

SEPA-Verfahren

Bargeldlose Zahlung per SEPA

Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area. Diese besteht aus den 27 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco.

Mit dem SEPA-Verfahren zahlen Sie bequem Ihre Gebühren an uns.

Unsere SEPA-Daten

Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennzeichnung des*der Lastschriftgläubiger*in. Diese Nummer wurde für das SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt und ist ein verpflichtendes Merkmal im Mandat. Mit dieser Nummer können Sie jederzeit nachvollziehen, wer von Ihrem Konto abgebucht hat.

Die Bremer Stadtreinigung hat folgende Gläubiger-ID: DE12 S500 0000 1038 34

Sie finden unsere Gläubiger-ID immer auf den Gebührenbescheiden.

Für die Zahlung der Abfallgebühren bei der BBk Hannover benötigen Sie folgende IBAN DE43 2500 0000 0025 1015 36

Fragen und Antworten

Warum muss ich mehr bezahlen und andere weniger?

Die Leistungsgebühr wurde pro Behältergröße nach den spezifischen Kosten pro Liter kalkuliert. Kleinere Behälter sind im Verhältnis zum Volumen teurer als größere Behälter.

Das liegt zum einen an der Logistik: Für die Leerung einer 60-Liter-Restmülltonne entstehen genau die gleichen Kosten wie bei der Leerung einer 120-Liter-Tonne. Der einzelne Liter der 120-Liter-Restmülltonne ist somit günstiger als der einzelne Liter der 60-Liter-Restmülltonne. Zum anderen liegt es an der Schüttdichte bei der Entsorgung: Bei kleineren Behältern bis 240 Liter ist die Schüttdichte (das Füllgewicht pro Kubikmeter) des Restmülls deutlich höher als bei Großbehältern. Grundsätzlich gilt: je kleiner der Behälter, desto höher die Schüttdichte und somit die Abfallmenge nach Gewicht.

Was sind Regelleerungen?

Bei der Restmülltonne ist je nach Größe eine feste Anzahl an Leerungen, auch Regelleerungen genannt, über die Abfallgebühr finanziert. Überschreiten Sie diese Anzahl, indem Sie Ihre Tonne häufiger rausstellen und von uns leeren lassen, müssen Sie eine Zusatzgebühr zahlen. Wer mehr Abfall produziert und über die Restmülltonne entsorgen lässt, zahlt also auch mehr.

Was passiert, wenn doch einmal mehr Müll anfällt?

Fällt mal mehr Restmüll an, können Sie den Bremer Müllsack nutzen. Wenn Sie merken, dass die vorgehaltenen Behälter nicht ausreichen oder wenn sich die Zahl der im Haushalt lebenden Personen geändert hat, beantragen Sie eine größere Tonne bei unserem Kundenservice.

Welche Größe muss die Restmülltonne haben?

Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein. Die Größe wird anhand der im Haushalt lebenden Personen (inklusive Kindern) berechnet.

Wichtig: Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie als Eigentümer*in verpflichtet, uns diese Änderung umgehend zu melden.